Ein kleiner Lichtblick
In Hohenhorn ist am 14. und 28.11 unter bestimmten, nachfolgend genannten Vorraussetzungen ein eingeschränktes Training möglich:
– es darf sich nur 1 Schütze und 1 Aufsicht gleichzeitig auf dem Schießstand aufhalten, daher gilt folgendes Procedere:
Eine Anmeldung ist Pflicht , dazu diese mail an Andreas
hohenhorn@slg-stoertebeker.de
mit Betreff:
*“Regeln gelesen und verstanden, ich verpflichte mich sie einzuhalten“*
mit Wunschzeit UND Handynummer zurückschicken.
Die designierte Aufsicht wird den Termin dann bestätigen. Ohne Bestätigung braucht keiner zu kommen.
Folgende Zeitfenster sind geplant:
14:00 bis 14:45
14:45 bis 15:30
15:30 bis 16:15. Die Aufsicht trainiert selber anschließend.
Es können sich also je Termin nur 3 Schützen anmelden.
Bei der Terminanfrage ist UNBEDINGT die eigenen Handy Nummer mitzusenden, denn es darf weder direkt vor dem Tor noch auf dem Parkplatz gewartet werden, daher wird die Standaufsicht den zum Training angemeldeten Schützen, kurz bevor er das Gelände betreten kann anrufen. Er sollte sich also zur geplanten Zeit in der Nähe des Geländes (nur nicht direkt vorm Tor) aufhalten.
Kein Anruf => kein Betreten des Schießstandgeländes=> kein Training.
Dann muß direkt der Stand eingenommen werden, der vorher dort trainierende Schütze ist dann schon unterwegs zum Unterstand, nimmt dort seine Scheibe ab und wird eine neue Scheibe für den nächsten Schützen aufhängen (so müßen sich die Beiden nicht begegenen) und verlässst dann umgehend das Gelände. Die Scheiben werden von der Aufsicht bereitgestellt. Auf eigene Scheiben kann NICHT geschossen werden.
Die o.g. 45 Minuten Trainingszeit beinhalten also Standvorbereitung, Schießen, Standplatz abräumen und Vorfahren zum Unterstand. Diesen Zeitbedarf bitte vor der Anmeldung berücksichtigen.
Bitte daran denken: Der Schießstandbetreiber ist verpflichtet, für die Einhaltung der Corona-Hygieneregeln zu sorgen. Er muß dann die evtl. wegen Verstoßes verhängte Strafe zahlen.
Befolgen wir diese Regeln nicht, kann er uns (einzelne Personen oder den gesamten Verein) mit Platzverbot belegen. Das will keiner, daher, im eigenen Interesse, halten wir uns alle an die o.g. Regeln.
_Zusammenfassung:_
– Ohne bestätige Anmeldung kein Training.
– kein Betreten des Geländes ohne vorherigen Anruf der Aufsicht.
– keine eigenen Zielscheiben.
– kein Verweilen auf dem Gelände vor/ nach dem Training.
– Kein Kontakt zu Anderen außer zur Aufsicht, weder vor noch nach dem Training auf oder im direkten Umfeld des Geländes der Schießanlage
– stets! zugelassenen Mund-Nasenschutz tragen, außer man liegt hinter der eigenen Waffe. Sobald diese Position verlassen wird, MNS wieder aufsetzen.
– mindestens 1,5 Meter Abstand halten zu allen anderen Personen auf dem Schießplatzgelände, auch zur Aufsicht!